ADB:Jakob I. von Sirck

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Artikel „Jacob I., Kurfürst von Trier“ von Bernhard Endrulat in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 546–548, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jakob_I._von_Sirck&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 11:38 Uhr UTC)
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Jacob I., Kurfürst von Trier, 1439–56, aus dem freiherrlichen Geschlechte von Sirck, wurde bereits nach dem Tode des Erzbischofs Otto (von Ziegenhain) im J. 1430 von einem Theile des Domcapitels zum Erzbischofe gewählt, während der andere den Kölner Domdechanten Ulrich von Manderscheid zum Nachfolger Otto’s erkor. Als aber Papst Martin V. die ganze Wahlhandlung cassirte und den greisen Bischof von Speyer, Raban von Helmstedt, als Erzbischof von Trier einsetzte, verzichtete J. gegen eine namhafte Entschädigung zu Gunsten seines Gegners Ulrich, der nach nochmaliger einstimmiger Wahl durch das Domkapitel sich noch sechs Jahre hindurch hartnäckig gegen Raban behauptete. J. von Sirck aber gab die Hoffnung, den erzbischöflichen Stuhl von Trier zu besteigen, keineswegs auf. Durch beträchtliche Geldspenden, die sich auf die Gesammtsumme von nahezu 100,000 Gulden belaufen haben sollen, machte er sich den Erzbischof Raban so geneigt, daß dieser, als er sich den Lasten seines Amtes nicht mehr gewachsen fühlte, ihn, der bis dahin Protonotarius des römischen Stuhls, Canonicus und Scholaster zu Trier und Dompropst zu Würzburg gewesen, zum Coadjutor annahm und zu seinem Nachfolger ausersah. Am 10. April 1439 leistete J. den Eid als Coadjutor und schon unter dem 17. desselben Monats entließ Raban die erzstiftischen Beamten und Unterthanen ihrer Eidespflicht gegen ihn und wies sie zum Gehorsam gegen J. an, dem er am gleichen Tage die Einkünfte aus dem Erzstifte bis auf die ihm vom Domcapitel verschriebenen und vorbehaltenen überließ. Diese Verzichtleistung zu Gunsten Jacobs erhielt unterm 19. Mai die päpstliche Bestätigung. Raban zog sich nach Speyer ins Privatleben zurück und starb hier am 14. November 1439. Schon am 30. August desselben Jahres hatte die Weihe Jacobs zum Erzbischofe in der Capelle des großen Thurms der seiner Familie gehörigen Burg Meynsberg bei Sirck, da die im ganzen Erzstifte herrschende Pest einen anderen Ort als ungeeignet dazu erscheinen ließ, stattgefunden. Den neuen Erzbischof nahmen sehr bald die politischen Händel und die kirchlichen Wirren seiner Zeit in Anspruch. Zunächst wohnte er der mit Rücksicht auf das zwischen dem Papste Eugen IV. und dem Baseler Concil noch andauernde Schisma ausgeschriebenen Kurfürstenversammlung zu Frankfurt a/M. bei, auf der es am 11. Novbr. 1439 zu einer Erneuerung des früheren Kurvereins vom 21. März 1438 kam, und schloß am 13. Novbr. mit den Erzbischöfen Dietrich von Köln und Dietrich von Mainz Bündnisse auf Lebenszeit. Sodann vereinigte er sich [547] mit den beiden anderen geistlichen Kurfürsten unterm 20. December zu Lahnstein zur Herbeiführung einer einstimmigen Wahl eines neuen römischen Königs, zu welcher der Tag auf den 28. Januar 1440 zu Frankfurt a/M. angesetzt war. Die Wahl kam hier am 2. Februar zu Stande und fiel auf Friedrich von Oesterreich. Auf demselben Reichstage schloß Erzbischof J. ein Bündniß mit Herzog Wilhelm von Sachsen behufs Durchführung der Erbansprüche des letzteren auf das Herzogthum Luxemburg, welche jedoch nicht gelang. Im Februar 1441 wohnte J. von Trier dem Reichstage in Mainz bei und hier wurde ihm unterm 11. des Monats auf Grund einer Einigung mit dem Erzbischofe von Mainz die Aufsicht und Verwaltung der Kanzlei König Friedrichs übertragen; im Juli desselben Jahres weilte J. in Wien und Neustadt, um im Auftrage der Kurfürsten mit dem Könige wegen der Krönung zu unterhandeln und leistete am 31. Juli zu Neustadt den Eid als Reichskanzler. Im Mai des folgenden Jahres betheiligte er sich an dem Reichstage König Friedrichs zu Frankfurt und am 17. Juni an dessen Krönung zu Aachen. Zerwürfnisse zwischen dem Erzbischofe und der Stadt Trier beendigte J. durch die Verleihung eines Statuts vom 2. Januar 1443, welches der Bürgerschaft einen größeren Antheil an der städtischen Verwaltung einräumte. In dankbarer Anerkennung dieser Huld bereitete die Stadt dem Erzbischofe einen jubelvollen Einzug, als er am 13. April von einer Reise nach Koblenz nach Trier zurückkehrte. Um sein Land vor den drohenden Verheerungen durch die Armagnacs zu schützen, schloß J. ein Bündniß mit König Karl VII. von Frankreich zu beiderseitigem Schutze ihrer Besitzungen unterm 13. Februar 1444, als jedoch die Armagnacs nach der Besiegung der Schweizer bei St. Jacob am 26. August 1444 an den Rhein zurückkehrten und dort aufs furchtbarste hausten, in Folge dessen den Franzosen bereits vom Reichstage zu Nürnberg aus im September mit einem Reichskriege gedroht wurde, brachen J. von Trier und Dietrich von Köln nebst dem Herzoge Albert von Oesterreich u. A. am 15. November vom Reichstage zu Speyer nach Straßburg auf, um mit dem dortigen Rathe wegen einer zu versuchenden Vermittlung zu verhandeln. Ihre Absicht wurde jedoch durch die Haltung des Rathes vereitelt und sie kehrten unverrichteter Sache nach Speyer zurück. Inzwischen hatte die Unzufriedenheit des Papstes Eugen IV. mit der neutralen Haltung, welche die Erzbischöfe von Trier und Köln ihm und dem Baseler Concil gegenüber beobachteten, einen so hohen Grad erreicht, daß er sich gedrungen fühlte, einen schweren Schlag gegen sie zu führen. Er beauftragte mittels Schreibens vom 8. Februar 1445 die Bischöfe von Tournay und Arras, indem er ihnen die Bulle überschickte, durch welche Bischof Johann von Cambray zum Erzbischof von Trier ernannt wurde, von demselben den Treueid entgegenzunehmen und ihn seines bisherigen Bisthums zu entheben, unter dem folgenden Tage aber schrieb er dem Bischofe von Utrecht, daß er die Erzbischöfe von Köln und Trier, Dietrich von Mörs und J. von Sirck, als Häretiker und Schismatiker ihrer Bisthümer entsetzt und diese dem Adolf von Cleve und dem Bischofe Johann von Cambray übergeben habe. Auch dem General der Augustiner-Eremiten übersandte der Papst die Absetzungsbullen, befahl ihm die Veröffentlichung derselben und benachrichtigte ihn von den anderweitigen Ernennungen. Der kühne Schritt des Papstes hatte aber nicht die gewünschte Wirkung, da die deutschen Kurfürsten für ihre angegriffenen und schwer beleidigten Standesgenossen eintraten. Sie erklärten auf einer im März zu Frankfurt a/M. abgehaltenen Versammlung: wenn der Papst die Absetzung der beiden Kurfürsten nicht widerrufe, wenn er das in Rücksicht der oft zu haltenden Concilien erlassene Decret des Constanzer Concils (alle 10 Jahre ein Concil zu halten) nicht annehme, wenn er der deutschen Nation nicht hinreichende [548] Sicherheit gebe, daß ihre Freiheiten fernerhin nicht verletzt würden, so wollten sie sich alle zu Gunsten des Baseler Concils und des Papstes Felix erklären. In Folge dieses Auftretens der Kurfürsten, von welchem dem Papste wie dem Könige Kenntniß gegeben wurde, kam es in Rom zu Unterhandlungen, in deren Verlaufe der Papst Eugen unterm 5. Februar 1447 versprach, die beiden abgesetzten Erzbischöfe wieder einzusetzen, wenn sie zum Gehorsam zurückkehrten und ihn als den wahren Statthalter Christi anerkennten, sein Nachfolger Nikolaus V. aber absolvirte unter dem 9. September desselben Jahres den Erzbischof J. von allen Censuren, mit denen ihn Papst Eugen IV. belegt hatte und setzte ihn wieder in sein Erzstift ein. Innerhalb dieses letzteren hatte die Absetzung durch den Papst eine Verschwörung von etwa 20 mißvergnügten Adelichen gegen J. hervorgerufen, die dieser aber vor ihrem Ausbruche zu ersticken vermochte. Im Mai des Jubeljahres 1450 begab sich J. in Begleitung des Bischofs Konrad von Metz und mit einem Gefolge von 140 Reitern nach Rom, wo er bis in den Juli hinein verweilte. Unter den verschiedenen Vergünstigungen, die ihm der Papst daselbst angedeihen ließ, befand sich die Ertheilung der Anwartschaft auf die Verwaltung des Bisthums Metz, in Folge deren der Bischof Konrad den Erzbischof am 2. September 1455 zum Coadjutor annahm, und die Erlaubniß, eine Universität mit den gleichen Rechten, wie diejenigen von Paris und Köln zu gründen. In den Jahren 1454 und 55 wohnte J. den ergebnißlosen Reichstagen bei, die Kaiser Friedrich in Veranlassung der Eroberung Konstantinopels durch die Türken nach Frankfurt a/M. und nach Neustadt in Oesterreich ausgeschrieben hatte. Zur Verschleppung der Verhandlungen auf dem letzteren trug J. wesentlich durch den von ihm erhobenen Anspruch auf den ersten Platz nach dem Kaiser, der weitläufige Rangstreitigkeiten hervorrief, bei; seinen Aufenthalt in der Nähe des Kaisers benutzte er dazu, sich von demselben Vergünstigungen aller Art ertheilen zu lassen, so daß seine fortgesetzten Forderungen endlich die Geduld des Kaisers erschöpften. Im November 1455 erkrankte J.; ein Schlaganfall hatte ihn der Sprache beraubt, nach Anderen war ihm Gift beigebracht worden. So siechte er hin, bis er am 28. Mai 1456 starb. Die zeitgenössischen Urtheile über den Charakter und die Regierungsweise Jakobs I. lauten nicht eben günstig. Jedenfalls trifft ihn der Vorwurf nicht mit Unrecht, persönlichen materiellen Vortheilen eifriger, als sich für einen Kirchenfürsten geziemt, nachgestrebt und die Angehörigen seiner Familie allzusehr auf Kosten der Kirche und des Erzstifts begünstigt und emporgebracht zu haben.

Gesta Trevirorum ed. Wyttenbach et Müller, vol. II, cap. 274 seq., Aug. Trevir. 1838. – Rhein. Antiquarius, 2. Abth., 4. Bd. – Goerz, Regesten der Erzbischöfe zu Trier, Trier 1861. – Leonardy, Geschichte des trierischen Landes und Volkes, Trier u. Saarlouis 1870.