BLKÖ:Harum, Peter (II.)

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Harum, Peter (I.)
Band: 8 (1862), ab Seite: 20. (Quelle)
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Sein Sohn Peter (II.) (geb. in Steiermark um 1820) studirte in Gratz die Rechte und widmete sich nach erlangter juridischer Doctorwürde dem Lehramte. H. war ö. o. Professor des österreichischen Civil- und deutschen Privatrechtes, auch Vice-Präses der rechtshistor. Abthlg. der theoret. Staatsprüfungs-Commission zu Pesth und kam September 1861 in gleicher Eigenschaft nach Innsbruck. H. ist Schriftsteller seines Faches und als solcher gab er heraus: „Die Pressordnung vom 27. Mai 1852 nebst jenen Bestimmungen des neuen allgem. Strafgesetzes, welche auf Druckschriften Anwendung finden und den sonstigen noch in Kraft bestehenden darauf bezüglichen Verordnungen, insbesondere dem Allerh. Patente vom Schutze des geistigen Eigenthumes vom 19. October 1846“ (Pesth 1852, Geibel, 8°.); – „Die gegenwärtige österreichische Pressgesetzgebung. Systematische Darstellung und Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen über das Autorrecht und der Presspolizeigesetzgebung mit einer einleitenden Abhandlung über das Autorrecht im Allgemeinen (Wien 1857, Manz, gr. 8°.). H. ist auch Mitarbeiter an den rechtswissenschaftlichen Zeitschriften, welche im Kaiserstaate erscheinen; und zwar erschien von ihm in Haimerl’s „Magazin für Recht- und Staatswissenschaft“: „Zur Lehre vom Pfandrechte“ (Bd. XI, S. 338): und in der Fortsetzung dieser Zeitschrift in der „Oesterr. Vierteljahresschrift für Rechts- und Staatswissenschaft“: „Beiträge zur Erläuterung des Allerh. Patentes vom 8. October 1856 über das Eherecht der Katholiken in Oesterreich“ (Bd. I, 1. Heft, S. 24); – in der „Allgem. österr. Gerichtszeitung“: „Die Erwerbsgesellschaften nach den in Ungarn bestehenden gesetzlichen Bestimmungen“ (Jahrg. VI, 1855, Nr. 83–85).

Gratzer Zeitung 1860, Nr. 40 und 46.