Transports Internationaux Routiers

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Photo eines auf einer mehrspurigen Straße fahrenden Sattelzuges, dessen Sattelzugmaschine vorn eine TIR-Tafel trägt.
Sattelkraftfahrzeug mit TIR-Tafel (2010)

Transports Internationaux Routiers (TIR; französisch für ‚Internationaler Straßengütertransport‘) ist ein zollrechtliches Versandverfahren zur vorübergehenden Einfuhr bzw. dem Transit von Waren. Bekannt ist TIR insbesondere durch die blau-weiße TIR-Tafel, welche vorne und hinten an Kraftfahrzeugen angebracht auf das Verfahren hinweist. Das dazugehörende Zolldokument ist immer ein sogenanntes Carnet TIR.

Verfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Waren, welche im TIR-Verfahren transportiert werden, werden einheitliche Zollkontrollen, die von allen Transit- und Bestimmungsländern akzeptiert sind, nur im Abgangsland durchgeführt. Danach wird der Behälter im TIR-Verfahren verplombt und ein Carnet TIR ausgestellt.

Es sind somit keine physischen Kontrollen an den jeweiligen Grenzübergängen erforderlich. In der Praxis prüft der jeweilige Zoll lediglich die TIR-Verschlüsse und die Zollpapiere, nicht aber die Ladung. Dies führt zu einer schnelleren Abwicklung an der Grenze und bedeutet, dass täglich mehr Transporte die Grenzen passieren können, was die Transportkosten und -zeiten senkt.

Ausgestellt werden TIR-Carnets von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU – International Road Transport Union / Union Internationale des Transports Routiers). Angaben der IRU zufolge kann TIR die Transportzeiten um bis zu 80 % und die Kosten um bis zu 38 % senken.[1]

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kontrolle eines Lastkraftwagens mit Warenbeförderung im TIR-Verfahren in Ungarn (1978)

Entstehung des TIR-Abkommens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geschichte von TIR ist eng mit der Gründung der International Road Transport Union (IRU) verbunden. Bei ihrer Gründung im Jahr 1948 verfolgte die IRU das Ziel, die durch den Krieg zerstörten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen in Europa durch die Erleichterung des Personen- und Warentransits wiederzubeleben. Zu diesem Zweck bildete die IRU ein Bündnis nationaler Verbände des Personen- und Güterkraftverkehrs aus acht europäischen Ländern.[2]

Das erste TIR-Abkommen wurde 1949 zwischen mehreren europäischen Staaten mit dem Ziel abgeschlossen, den landesübergreifenden Güterverkehr innerhalb des Geltungsgebiets zu beschleunigen.[3] Das Abkommen bedeutete wertvolle Effizienz im grenzüberschreitenden Warenverkehr, da zur damaligen Zeit Grenz- und Warenkontrollen selbst innerhalb der westeuropäischen Länder die Normalität darstellten. Mit dem TIR-Verfahren konnten somit fortan Waren in verplombten Transportbehältern mehrere Grenzen teilnehmender Mitgliedsländer im Transitverkehr ohne Kontrolle überqueren.

Rund 26 Jahre später wurde mit dem Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14. November 1975[4] die bis heute gültige Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens geschaffen.

Heutige Situation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Länder mit ratifiziertem TIR-Abkommen (Stand: 2021)

Mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union ist das TIR-Verfahren aus dem innereuropäischen Zollverkehr weitestgehend verschwunden. Es wird heute insbesondere noch im Warenverkehr mit Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angewandt. Theoretisch könnte das Verfahren auch bei Warentransporten auf dem Landweg zwischen Europa und China zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Laut einer NELTI-Studie von 2018 zum Wiederaufbau der Seidenstraße zwischen Europa und China spart das TIR-Verfahren gut die Hälfte der Zeit bei Grenzübertritten im Transitverkehr zwischen Deutschland und China ein.[5]

Stand 2023 verwenden 77 Vertragsparteien das TIR-System, wobei nach Angaben der IRU jedes Jahr etwa eine Million Carnets TIR an über 10.000 Transport- und Logistikunternehmen ausgestellt werden. Monatlich fahren rund 80.000 Lastkraftwagen in der ganzen Welt nach diesem System.[2]

Bei den teilnehmenden Ländern des TIR-Verfahrens unterscheidet man zwischen folgenden Gruppen:

  • TIR-Vertragsparteien: Länder, die Carnet TIR akzeptieren. Dazu zählen praktisch alle Länder Europas und Asiens
  • TIR-Implementer: Länder, welche das TIR-Abkommen ratifiziert haben und derzeit daran sind, es in Kraft zu setzen
  • Andere Vertragspartner: Weitere Länder, welche das TIR-Übereinkommen ratifiziert haben
  • Beitrittsländer: Länder, welche Beitrittsabsichten erklärt haben und bereits formelle, interne Verfahren eingeleitet haben
  • Interessentenländer: Länder, welche einen Beitritt in Erwägung ziehen

Während bereits ein Großteil der europäischen und asiatischen Länder das Verfahren anwenden, sieht man Stand 2023 Beitrittsabsichten insbesondere im afrikanischen Raum sowie in Südamerika.

Kennzeichnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus SVG erzeugte PNG-Grafik, die eine TIR-Tafel darstellt.
TIR-Tafel

Tafel mit der Aufschrift „TIR“ an Straßenfahrzeugen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Allgemeinheit bekannt wurde das TIR-Verfahren insbesondere durch die entsprechende Aufschrift an Straßenfahrzeugen. Diese, in Schildform meist an Lastkraftwagen angebrachte Aufschrift, weist auf Waren hin, die im TIR-Verfahren transportiert werden. Die Frachträume der Fahrzeuge werden dazu verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde. Durch das dazugehörige Carnet wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland an der Verzollung beteiligt sind.

Vorgaben für die Kennzeichnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Tafel muss einheitlichen Vorgaben entsprechen. Diese sind unter anderem:[6]

  • vorne und hinten gut sichtbar am Fahrzeug angebracht
  • rechteckig
  • blauer Grund (RAL 5017), 250 mm hoch und 400 mm breit

Der Schriftzug unterliegt ebenfalls Vorgaben:[7]

  • weiße Buchstaben in großer lateinischer Druckschrift
  • 200 mm hoch und ihre Striche mindestens 20 mm breit

Des Weiteren ist vorgegeben, dass die TIR-Tafeln abnehmbar oder so angebracht oder gestaltet sind, dass sie umgedreht, abgedeckt oder zusammengeklappt werden können oder auf andere Weise erkennen lassen, dass kein TIR-Transport durchgeführt wird.[6] Rechtlich für die Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens nicht bindende Kommentare, die jedoch für die Auslegung, Harmonisierung und Anwendung des Übereinkommens von Bedeutung sind,[8] besagen zudem: „TIR Tafeln müssen […] stabile Tafeln sein. Aufkleber werden als TIR-Tafel nicht anerkannt.“[9]

In der Praxis werden TIR-Tafeln oft mit Klebeband oder Spanngummis temporär durchgestrichen, sofern das Fahrzeug keine Ware im TIR-Verfahren transportiert. Gelegentlich sieht man zudem TIR-Tafeln, bei welcher jeder der drei Buchstaben durch einen Punkt abgekürzt wird. Obwohl diese streng genommen nicht den Vorgaben entsprechen, werden sie in der Praxis meist anerkannt.

Andere Zollübereinkommen über Carnets[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Carnet TIR ist eines von verschiedenen existierenden Zollübereinkommen im Warenverkehr. Ein weiteres ist das Zollübereinkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A.T.A.-Übereinkommen), welches am 6. Dezember 1961 in Brüssel dazu etabliert wurde, die Entrichtung von Zöllen für Waren zu vermeiden, die nur zur vorübergehenden Nutzung eingeführt werden. Sie müssen rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltsfrist nämlich und vollständig wieder ausgeführt werden.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Transports Internationaux Routiers – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. The global benefits of TIR. Abgerufen am 14. März 2023 (englisch).
  2. a b What is TIR. Abgerufen am 14. März 2023 (englisch).
  3. About the TIR System (Memento vom 12. September 2015 im Internet Archive). In: iru.org. IRU. (englisch).
  4. Übersetzung. Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen). Abgeschlossen in Genf am 14. November 1975. Von der Bundesversammlung genehmigt am 27. September 1977. Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 3. Februar 1978. In Kraft getreten für die Schweiz am 3. August 1978. (Stand am 1. Januar 2015). admin.ch, Bundeskanzlei; abgerufen am 1. September 2016 (frühere Fassungen in der rechten Navigationsspalte verlinkt; Auflistung des Geltungsbereiches hier).
    Die ursprüngliche Fassung vom 14. November 1975 kann online hier (Bundesrepublik Deutschland):
    Gesetz zu dem Zollübereinkommen vom 14. November 1975 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen 1975). Vom 21. Mai 1979. In: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II, Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 29. Mai 1979, S. 445–564 (PDF; 8,8 MB); abgerufen am 2. September 2016 (Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten am 20. Juni 1983, siehe hier auf S. 446–447).
    oder hier (Europäische Union) aufgerufen werden:
    Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen), abgerufen am 4. September 2016 In: Amtsblatt Nr. L 252 vom 14. September 1978, S. 2–65. Online in: EUR-Lex. Europäische Union (Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 2112/78, abgerufen am 4. September 2016 hier).
    Zur Änderungshistorie siehe:
    Datum der Änderungen und das Datum ihres Wirksamwerdens für die Bundesrepublik Deutschland juris; abgerufen am 4. September 2016.
    Konsolidierte Fassung aus dem Jahre 2009 samt Liste mit Links zu den danach in Kraft getretenen weiteren Änderungen für die Europäische Union, abgerufen am 4. September 2016, in der jedoch diese Änderung fehlt, in EUR-Lex.
  5. Jens Kratschmar: Staufragen von der Rückbank: Was das TIR-Schild am Lkw bedeutet. 13. September 2021, abgerufen am 14. März 2023.
  6. a b Artikel 16 des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen, 1975) [TIR-Übereinkommen auf dem Stand vom 19. September 2004 (andere Bestimmungen teilweise nicht mehr aktuell)]. TIR Handbuch. (PDF; 1,9 MB) unece.org, United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), Ausgabe aus dem Jahr 2005, S. 36–240, hier S. 60, S. 68 des PDF-Dokuments; abgerufen am 1. September 2016.
  7. Anlage 5 zum Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen, 1975) [TIR-Übereinkommen auf dem Stand vom 19. September 2004 (andere Bestimmungen teilweise nicht mehr aktuell)]. TIR Handbuch. (PDF; 1,9 MB) unece.org, United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), Ausgabe aus dem Jahr 2005, S. 36–240, hier S. 181, S. 189 des PDF-Dokuments; abgerufen am 1. September 2016.
  8. TIR Handbuch. (PDF; 1,9 MB) unece.org, United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), Ausgabe aus dem Jahr 2005, S. 36, S. 44 des PDF-Dokuments; abgerufen am 13. September 2016.
  9. Kommentar zu Artikel 16 des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen, 1975) [TIR-Übereinkommen auf dem Stand vom 19. September 2004 (einige Artikel oder Anlagen nicht mehr aktuell)]. TIR Handbuch. (PDF; 1,9 MB) unece.org, United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), Ausgabe aus dem Jahr 2005, hier S. 61, S. 69 des PDF-Dokuments; abgerufen am 1. September 2016.